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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Exaris Solutions GmbH


Stand 12.02.2022

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1 Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Exaris Solutions GmbH (nachfolgend „EXARIS“) und dem nachfolgend als “Kunde” bezeichneten Erwerber der Produkte und Dienstleistungen von EXARIS gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als “AGB”).

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht, wenn EXARIS seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, EXARIS stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu.

1.3 “Verbraucher” im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 “Unternehmer” im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Das Angebot von EXARIS richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als “Geschäftskunden” oder “B2B”). Mit der Bestellung oder Registrierung als Kunde, erklären die Kunden jeweils, dass sie ein Geschäftskunde und kein Verbraucher sind.


2. Vertragsabschluss und Änderungsvorbehalte

2.1 Die Dienstleistungsangebote der EXARIS verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst nach Annahme gemäß Ziff. 2.3 zustande.

2.2 Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung, verbindlich die beauftragten Beratungsleistungen und/oder Produkte erwerben zu wollen und gibt somit ein rechtlich bindendes Angebot ab.

2.3 Die Annahme/Auftragserteilung erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB.

2.4 Laufzeit und Kündigungsfristen sind Gegenstand des konkreten Angebots.

2.5 EXARIS behält sich vor, Produkte geringfügig zu ändern, sofern diese Änderung Folge einer technischen Verbesserung oder einer Weiterentwicklung des Produkts ist und das verbesserte bzw. weiterentwickelte Produkt nicht teurer als das in Auftrag gegebene Produkt ist. Darüberhinausgehende nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang von Beratungsleistungen und Produkten bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche, über dieses Angebot hinausgehende Beratungsleistungen und/oder Produkte sind Gegenstand eines neuen oder erweiterten Angebots und vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Zwischenergebnisse und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt. Wird das Leistungsangebot durch zusätzliche Dienste Dritter ergänzt, so wird EXARIS vom Kunden vor der jeweiligen Aktivierung der Zusatzdienste ein Einverständnis zu ggf. zusätzlichen notwendigen Vertragsbedingungen einholen.


3. Gegenstand und Leistungen

3.1 EXARIS versteht sich sowohl als Unternehmensberatung als auch als Unternehmen für die Entwicklung von Produkten (i.d.R. auf Daten basierende Produkte). In diesem Kontext ist Gegenstand der Dienstleistung von EXARIS die automatisierte Erfassung, die Verarbeitung, das Monitoring, die Analyse und die Bereitstellung von aktuellen oder relevanten Informationen aus digitalen Quellen. Die daraus resultierenden sogenannten „Ergebnisse oder Informationen“ können auch Kontakt- und Adressdaten, abgeleitete Merkmale (z.B. Branchenschlüssel, Umsatz- & Mitarbeiterzahlen, genutzte Technologien, Nachhaltigkeitsengagement, Gesundheitsversorgung) und bestimmte relevante Ereignisse/Signale (z.B. die Angabe eines Wechsels im Management eines Unternehmens, eines Arztwechsels in einer Praxis) enthalten.

3.2 Als Quellen werden dafür u.a. Internetseiten, öffentliche Schnittstellen diverser Plattformen sowie Datenbanken und verschiedene Suchdienste von Partnerfirmen regelmäßig abgefragt (vgl. 7.1).

3.3 Es werden öffentlich zugängliche Inhalte im rechtlich zulässigen Rahmen indexiert und verarbeitet. Im Einzelfall können Inhalte und Daten von Partnerfirmen rechtlich geschützt sein. Alle Inhalte werden über den „Suchindex“ in der Cloudlösung der EXARIS bereitgestellt.

3.4 EXARIS konzentriert sich auf Daten und Inhalte mit Unternehmensbezug und/oder Gesundheitsmarktrelevanz sowie regionale Makro- und Nachhaltigkeitsdaten. Sofern von der Indexierung oder Verarbeitung auch personenbezogene Daten betroffen sein sollten, hält sich die EXARIS an die rechtlichen Vorgaben gemäß BDSG, DSGVO, etc. Alle Details dazu finden Sie in den EXARIS Datenschutzangaben unter: https://www.exaris-solutions.de/index.php?c=datenschutz.

3.5 Der Zugriff auf den EXARIS Suchindex erfolgt durch den Kunden in der Regel über einen Webbrowser oder über technische Schnittstellen. Dabei werden mittels bestimmter Suchabfragen einzelne oder regelmäßige Themen, Firmen, Personen, Produkte, Ereignisse, Finanzkennzahlen, Strukturdaten, Nachhaltigkeitsparameter, Datensätze, Veränderungen oder Signale abgefragt. Gelieferte Ergebnisse setzt der Kunde ausschließlich zum Zweck der Eigeninformation oder einer zulässigen gewerblichen Tätigkeit ein.


4. Nutzungsbedingungen von Leistungen

4.1 Dem Kunden wird eine über das Internet aufrufbare geschützte Arbeitsumgebung bereitgestellt, auf die er per Login und Passwort oder über eine Schnittstelle mittels autorisierter Abrufe zugreifen kann. In dieser werden die beauftragten Ergebnisse nach den Vorgaben und Konfigurationen des Kunden bereitgestellt.

4.2 Bei der Nutzung von Produkten der EXARIS erhält der Kunde eine einmalige, entgeltliche Unternehmenslizenz. Diese Lizenz berechtigt zur zeitlich befristeten Nutzung und zum Download der von der EXARIS bereitgestellten Produkte. Diese kann somit innerhalb des Unternehmens auf den dortigen Servern und Rechnern entsprechend der beauftragten Anzahl der Lizenzen und der entsprechend der vereinbarten Dauer genutzt werden. Während der Dauer der Lizenz erhält der Kunde je nach Ausgestaltung des konkreten Angebots eine regelmäßige Aktualisierung der Produkte.

4.3 Die Nutzung der Produkte von EXARIS darf nur innerhalb des eigenen Unternehmens erfolgen. Der Kunde darf auf Produkte von EXARIS weder Dritten noch mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG Zugriff auf den Funktionsumfang der Produkte ermöglichen. Auch die Weitergabe von Daten ist nicht gestattet.

4.4 EXARIS räumt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und eingeschränktes Recht zur Nutzung der in Verbindung mit dem verbindlichen Angebot aufbereiteten Produkte zur Durchführung eigenständiger Analysen und Selektionen ein. Die Nutzung der während der Dauer der Lizenz gezogenen Datenextrakte (z.B. in Form einer Excel-Datei) durch den Kunden nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ist auch nach Ablauf der Lizenz nicht gestattet.

4.5 Das vorstehende Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ausdrücklich nicht dazu, die Beratungsleistungen und Produkte ganz oder teilweise Dritten zur Verfügung zu stellen, insbesondere nicht zu verleasen, zu vermieten oder Sublizenzen zu vergeben. Nicht umfasst ist zudem das Recht zur Vervielfältigung oder sonstigen Weiterveröffentlichung der bereitgestellten Inhalte, auch nicht teilweise. Ausgenommen hiervon sind reine Sicherungskopien. Der Kunde ist weiterhin nicht berechtigt, die Beratungsleistungen und Produkte öffentlich zugänglich zu machen, die erhaltenen Produkte zu veröffentlichen und durch Zusammenführung mit anderen Daten neue Datenbanken zu erschaffen.

4.6 Sofern vom Kunden beauftragt stellt EXARIS dem Kunden alternativ das beauftragte Datenextrakt in geeigneter Form (z.B. Auswertung mittels Excel-Liste) zur Verfügung, so dass in diesen Fällen die Einräumung einer Lizenz entfällt. Der Kunde wird EXARIS hierfür einmalig den vereinbarten Kaufpreis entrichten. Die übrigen Bedingungen, insbesondere die Regelungen in Ziffer 4.5, gelten gleichermaßen auch für diesen Fall.

4.7 Alle Rechte an den Produkten der EXARIS, die die EXARIS unter Einbeziehung der Vorgaben erstellt, stehen ausschließlich der EXARIS zu. Zur Überprüfung vertragskonformen Verhaltens kann die EXARIS sogenannte Prüfkomponenten in die Produkte einpflegen.

4.8 Der Kunde stellt bei der Verwendung der Beratungsleistungen und Produkte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten als Verantwortlicher die ordnungsgemäße Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass notwendige Informationen erteilt und sofern erforderlich auch Einwilligungen von Betroffenen eingeholt werden. Ebenso verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen dieses Vertrages im Rahmen der Nutzung der Beratungsleistungen und Produkte, insbesondere auch Schutzrechte Dritter. Es ist insbesondere untersagt, die Beratungsleistungen und/oder Produkte für den Versand von Spam-Emails, Cold-Calling (unerwünschte Telefonwerbung) oder anderweitige rechtswidrige Zwecke zu nutzen.

4.9 EXARIS ist berechtigt in Einzelfällen konkrete Abfragen oder Suchaufträge abzulehnen, sofern diese aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht ausführbar oder nicht zumutbar sind. In diesen Fällen wird EXARIS den Kunden in geeigneter Form darüber informieren.

4.10 Der Kunde ist bei Verwendung von Datenprodukten der EXARIS verpflichtet, entsprechende Quellenangaben zu übernehmen sowie sämtliche Informationen im Rahmen der Beratungsleistungen und Produkte der EXARIS vertraulich zu behandeln, auch über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses hinaus. Dies umfasst alle Informationen, die nicht öffentlich oder allgemein bekannt sind.


5. Rechte und Pflichten

5.1 Sobald für den Kunden eine Arbeitsumgebung von der EXARIS eingerichtet wurde, ist er für die Geheimhaltung aller ihm zugeteilten Daten zur Authentifizierung wie Logins, Passwörter, Tokens oder API-Keys (gemeinsamen „Zugangsdaten“) verantwortlich. Er wird diese nicht an Dritte weitergeben und trägt insbesondere auch die Verantwortung für jedweden Missbrauch, der mit den ihm zugeteilten Zugangsdaten erfolgt.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen von EXARIS die geschäftsübliche Sorgfalt anzuwenden. Dies bedeutet insbesondere:
a) auftretende Programmfehler nicht zu seinem Vorteil auszunutzen, sondern diese umgehend zu melden.
b) den jeweiligen Dienst oder dessen Infrastruktur nicht zu manipulieren.
c) den Dienst nicht für illegale oder unlautere Zwecke einzusetzen.
d) über den Dienst keine Viren, Würmer oder anderen Schadcode zu verbreiten.
e) die Angebote und Datenbankwerke von EXARIS nicht mittels automatisierter Scripte/Abfragen auszulesen (z.B. Scraping, Crawling), außer wenn dies explizit Teil der vertraglich vereinbarten Nutzung ist und über dafür vorgesehene Schnittstellen erfolgt.
f) Versuche zu unterlassen, in den Besitz von profil- und personenbezogenen Daten anderer Nutzer zu gelangen oder den Datenschutz von EXARIS zu gefährden.
g) andere Kunden von EXARIS nicht vorsätzlich in die Irre zu führen.
h) die Software nicht zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu ändern.

5.3 Liegt ein Beweis oder ein schwerwiegender Verdacht vor, dass ein Kunde eine Pflichtverletzung gemäß Ziffer 5.1 oder 5.2 begangen oder einen Versuch dazu unternommen hat, so kann die EXARIS den Kunden mit sofortiger Wirkung bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts von der Nutzung ihrer Dienste ausschließen. Sofern aus der Pflichtverletzung des Kunden der EXARIS oder einem Dritten ein Schaden entsteht, ist der Kunde zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

5.4 Jedem Kunden wird in seiner Arbeitsumgebung die Möglichkeit eingeräumt, Abfragen, Filter und somit das Trefferergebnis selbst zu konfigurieren. Er befindet sich daher in der Mitwirkungspflicht, seine Konfiguration selbstständig vorzunehmen und regelmäßig zu überprüfen. Sollte er feststellen, dass die resultierenden Ergebnisse nicht seinen Anforderungen entsprechen, so wird er EXARIS umgehend um Unterstützung bitten. Eine falsche oder mangelhafte Konfiguration der Abfragen geht zu Lasten des Kunden.

5.5 Im Rahmen eines Vertrags mit EXARIS kann ein Kunde online-Aufrufe, Downloads, Exports, Synchronisierungen oder API-Abrufe von einzelnen oder mehreren Datensätzen auf einmal durchführen. Je nach gewähltem Angebot, können diese Vorgänge ohne Mehrkosten (Flatrate), im Rahmen eines festgelegten Freikontingents inklusive (Volumen) oder kostenpflichtig (Preis pro Datensatz) erfolgen. Der Kunde wird seine Nutzer entsprechend unterrichten und den Zugriff auf die o.g. Vorgänge nur solchen Personen gestatten, die berechtigt sind, ggf. auch kostenpflichtige Angebote zu verwenden. Er hat jedoch die Möglichkeit bestimmte Funktion bei Vertragsschluss für bestimmte Nutzer einschränken zu lassen.

5.6 Sofern EXARIS im Rahmen des Angebots bereitgestellte Daten mit speziellen zusätzlichen Informationen versieht (z.B. das Flaggen von Kontaktdaten, welche sich auf Robinsonlisten befinden), übernimmt EXARIS keine Gewährleistung für die Korrektheit und Aktualität dieser Informationen. Der Kunde ist dazu verpflichtet die bereitgestellten Informationen vor der Verwendung auf Korrektheit zu überprüfen.

5.7 Die folgenden Regelungen in den Ziffern 5.8 bis 5.10 gelten nur für Kunden, die das Produkt Vertical Search Engine und die damit verbundenen Ergebnisdokumentationen (bspw. Analysen) erwerben:

5.8 Die Lieferung der durch die von der EXARIS entwickelten Suchmaschinen-Technologie gefundenen Suchtreffer und Ergebnisse (insbes. von Daten, Adressen, News und Artikeln) erfolgt vorbehaltlich aller Verwertungsrechte. EXARIS erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der beschriebenen Produkte Adressen, Merkmale, Informationen und Kontaktdaten von bzw. über Institutionen und Teilnehmer(n) des Gesundheitswesens (ambulant, stationär etc.). Auch können Personen im Kontext ihrer selbstständigen oder unselbstständigen gewerblichen oder auch freiberuflichen Tätigkeit erfasst werden, wenn diese öffentlich (z.B. durch Nennung von Namen und Rolle auf der Firmenwebseite ggf. mit einer dort angegebenen Durchwahl oder geschäftlichen E-Mail-Adresse) auftreten. Die Erhebung dieser im Folgenden „Adress- und Kontaktdaten“, sowie deren Weitergabe an den Kunden erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO bzw. des BDSG.

5.9 Stellt der Kunde EXARIS eigene Daten z.B. zum Zweck der Aktualisierung oder Anreicherung bereit, so räumt er EXARIS hiermit ein einfaches und unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Daten zu verarbeiten, zu vervielfältigen und mit eigenen Daten abzugleichen. Dem Kunden ist klar, dass dies eine Voraussetzung für die Erbringung bestimmter Leistungen sein kann. Hierbei gelten jedoch insbesondere die Regelungen gemäß Ziffer 3.5. EXARIS verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen vertraulichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nur solchen Personen zugänglich zu machen, denen gegenüber eine Offenbarung zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Die Verwendung der Daten zu einem anderen Zweck bleibt ausgeschlossen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die vom Kunden bereitgestellten Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet und nach Ablauf der regelmäßigen Frist zur Ausübung von Rechtsansprüchen gelöscht.


6. Aktualität, Vollständigkeit und Datenqualität von Ergebnisdokumenten

6.1 Der Umfang sowie die Auswahl der Quellen unterliegen dem Ermessen von EXARIS. Um die Aktualität und Effektivität des Angebots sicherzustellen, behält sich EXARIS das Recht vor, die Quellen jederzeit zu erweitern, zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann Quellen zur Ergänzung vorschlagen oder deren Verarbeitungsstatus erfragen. Aus technischen und rechtlichen Gründen gibt es jedoch keinen Anspruch des Kunden, dass bestimmte Quellen in einem bestimmten Umfang verarbeitet werden.

6.2 EXARIS Produkte entsprechen dem Aktualitätsstand der jeweils den EXARIS Analysen zugrundeliegenden primären oder sekundären Datenbanken und allen weiteren öffentlichen Quellen.

6.3 Der Kunde erkennt an, dass alle Ergebnisse gemäß Ziffer 3.1 aus einer Vielzahl unterschiedlichster, sich ständig verändernder fremder Quellen stammen und von einer Technologie automatisiert ermittelt werden. EXARIS schuldet daher weder einen vollständigen oder korrekten Inhalt der Ergebnisse noch eine Aktualität oder Richtigkeit der konkreten Darstellung. Ausdrücklich macht sich EXARIS Inhalte und Aussagen aus gelieferten Ergebnissen nicht zu Eigen.

6.4 Der Kunde bestätigt, dass er versteht, dass die gelieferten Ergebnisse automatisch ermittelt werden und aufgrund der Masse und Geschwindigkeit der Verarbeitung keine vorherige Prüfung durch EXARIS stattfindet. Der Kunde ist sich bewusst, dass Ergebnisse daher auch falsche, verletzende, widerrechtliche, anstößige oder in anderer Art unangebrachte oder ungeeignete Texte, Bilder, Daten oder Werke enthalten können. Er wird diese Tatsache nicht als Mangel betrachten und daraus keine Ansprüche gegen EXARIS ableiten.

6.5 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind als solche nicht als Beschaffenheitsangaben der EXARIS-Produkte im vertraglichen Sinne zu verstehen.

6.6 Wird EXARIS durch den Kunden oder von anderer Stelle auf einen Fehler in den Produkten aufmerksam gemacht und hält er die Meldung nach eigener Überprüfung nach billigem Ermessen aus sachlichen Gründen für begründet, teilt EXARIS dies dem Kunden zeitnah mit.

6.7 Für Dienstleistungen und Produkte (z.B. Daten, Analysen etc.), die auf Basis von öffentlichen Quellen und Informationen stammen und/oder vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt EXARIS keine Gewähr.


7. Abnahme einer Beratungsdienstleistung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Beratungsleistungen, die von EXARIS als abnahmebereit gemeldet wurden, unverzüglich - soweit keine längere Frist vereinbart wurde - innerhalb von fünf Werktagen entweder durch Erklärung in Textform oder durch die Erstellung und Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls abzunehmen, sofern keine wesentliche Abweichung von der für diese Beratungsleistung vereinbarten Inhalte vorliegt und damit die Abnahmekriterien erfüllt sind.

7.2 Liegen aus Kundensicht wesentliche Abweichungen vor, wird zunächst ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der geschuldeten Inhalte erzielt und z.B. in einem Workshop gemeinsam herausgearbeitet. Die EXARIS wird im Anschluss die festgestellten Abweichungen in einer für sie angemessenen Frist beheben und erneut zur Abnahme melden.

7.3 Verstreicht eine Abnahmefrist ohne Rückmeldung des Kunden oder verwendet der Kunde die erbrachten Beratungsleistungen, so gilt die Abnahme als erfolgt.

7.4 Wird ein Projekt in Teilstücke aufgeteilt und jeweils abgenommen, ist eine Gesamtabnahme der Beratungsleistung nicht notwendig.


8. Preise und Zahlungsmodalitäten

8.1 Für Produkte, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, berechnet sich der Preis nach Maßgabe der bei Eingang des Auftrages des Kunden genannten Preise der EXARIS. Für den Fall, dass das Leistungsangebot der EXARIS und die Auftragserteilung durch den Kunden mehr als drei Monate auseinanderliegen und sich die Kosten der EXARIS nach Angebotserstellung und vor Bereitstellung der Beratungsleistung und Produkte an den Kunden erhöhen, ist EXARIS berechtigt, den vereinbarten Angebotspreis einseitig durch schriftliche Erklärung in Textform in Höhe des Anstiegs der Kosten zu erhöhen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang der Preisanpassung von dem Vertrag durch eine entsprechende Erklärung in Textform gegenüber EXARIS zurückzutreten.

8.2 Alle Preisangaben erfolgen netto. Hinzuzurechnen ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

8.3 Erbringt EXARIS Beratungsleistungen nach Aufwand, so enthält ein Beratertag acht Arbeitsstunden. Die kleinste Verkaufseinheit sind 0,5 Beratertage.

8.4 Bei der Erbringung von Beratungsleistungen und Produktlieferungen am Sitz des Kunden oder an einem von ihm bestimmten anderen Ort („Tag vor Ort“) werden Reisezeiten auf Basis des geltenden Beratertagessatzes berechnet. Die Einzelheiten zur Abrechnung von Reisekosten, Übernachtungskosten sowie Spesen sind Gegenstand des konkreten Einzelangebotes von EXARIS.

8.5 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich kosten- und spesenfrei durch Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Konto der EXARIS.

8.6 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9. Haftung

9.1 EXARIS haftet für die von ihr bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die EXARIS nur, wenn diese wesentliche Vertragspflichten betrifft, also solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung die andere Partei deshalb vertraut und vertrauen darf, weil ansonsten der Zweck des Vertrags gefährdet wäre, und der Höhe nach nur auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden Im Übrigen ist die Haftung der EXARIS ausgeschlossen.

9.2 Eine Haftung von EXARIS ist bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, Imageschäden, Imagefolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie im Falle leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich des entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

9.3 Soweit die Haftung der EXARIS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen.

9.4 Kommt es infolge eines Verstoßes gegen die in Ziffer 5 genannten Regelungen durch den Kunden zu einer Rechtsverletzung Dritter, so stellt der Kunde EXARIS von allen hieraus resultierenden Ansprüchen frei. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die EXARIS bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. EXARIS wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. EXARIS darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen. Andernfalls trägt EXARIS die Kosten der Auseinandersetzung selbst.

9.5 Es gelten die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf mögliche Leistungsstörungen, insbesondere Verzug. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so steht es EXARIS im Übrigen frei, weitere Leistungserbringungen zurückzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung zu erfüllen.

9.6 Gegen Forderungen der EXARIS kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9.7 Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von EXARIS an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

10. Datenschutz und Informationssicherheit

10.1 EXARIS trägt Sorge dafür, dass alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag über den Kunden erlangt, in einer dem Stand der Technik entsprechenden Weise vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt werden.

10.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei einer elektronischen Kommunikation über das Internet nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass eine unbefugte Kenntnisnahme von Inhalten der Kommunikation durch Dritte stattfindet. EXARIS bietet die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail auf Basis von Dateiverschlüsselung an.

10.3 EXARIS erhebt, verarbeitet und speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden personenbezogene Daten (Name, Vorname, E-Mailadresse, Anschrift sowie Telefonnummer) aus dem Geschäftsbetrieb des Kunden, z.B. die Kontaktdaten etwaiger Ansprechpartner.

10.4 Sofern EXARIS neue Beratungsleistungen und Produkte einführt, um das Profil zu erweitern, behält sie sich vor, den Kunden darüber zu informieren.

10.5 Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von EXARIS, abrufbar auf der Website von EXARIS (https://www.exaris-solutions.de/index.php?c=datenschutz).

11. Vertraulichkeit

11.1 EXARIS und Kunde werden alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich behandeln. EXARIS und Kunde dürfen diese Informationen nur für die Durchführung bzw. die Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen nutzen. Es ist untersagt, die Informationen ganz oder teilweise zu anderen Zwecken zu nutzen oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen, sofern die Offenbarung gegenüber Dritten nicht zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Beschäftigten und weitere Erfüllungsgehilfen im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten. EXARIS kann vom Kunden einen Nachweis der Durchführung der Verpflichtung verlangen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und EXARIS unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der EXARIS.